AGB

  1. Geschäftsinhalt und Bereitstellung des Angebots

Freizeit am Niederrhein organisiert für seine Kunden, die im weiteren Verlauf Mitglieder genannt werden, Freizeitveranstaltungen aller Art. Die Mitglieder informieren sich im Mitgliederbereich des Online-Portals über das aktuelle Angebot.

  • Beginn und Bestätigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt entsprechend dem Datum, das im Anmeldeformular eingetragen wird. Nach Vertragsabschluss bekommst du neben anderen Informationen auch den Zugangscode für den Mitgliederbereich. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft bei Freizeit am Niederrhein kannst du an gebuchten Veranstaltungen teilnehmen. Du hast die Möglichkeit den Vertrag innerhalb 14 Tagen zu widerrufen.

  • Teilnahme an Veranstaltungen

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen von Freizeit am Niederrhein sind durch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung versichert. Du verzichtest ausdrücklich auf darüber hinaus gehende Ansprüche.

3.1.       An- und Abmeldungen zu Veranstaltungen

3.1.1     Anmeldungen

Alle Veranstaltungen erfordern eine Anmeldung, im Regelfall im geschlossenen Internet Mitgliederbereich, in Ausnahmefällen per Telefon oder per Email. Veranstaltungen können in dem, auf der Webseite vorgegeben Zeitfenster, gebucht und abgesagt werden. Darüberhinaus können, wenn das Zeitfenster bereits abgelaufen ist, An- oder Abmeldungen telefonisch oder elektronisch erfragt werden. Ein Anspruch dem Wunsch zu entsprechen besteht nicht.

  • Abmeldungen von Veranstaltungen oder Nicht-Erscheinen

Die Abmeldung von einer Veranstaltung ist in dem unter 3.1.1 genannten Zeitfenster kostenfrei möglich. Kosten für Individuell gebuchte Eintrittskarten o.ä. bei verspäteter Abmeldung oder nicht Erscheinen werden dem Mitglied belastet, wenn es nicht gelingt die Karte entweder zurück zu geben oder ein anderes Mitglied diese Karte übernimmt. Freizeit am Niederrhein behält sich vor etwaige Kosten, die durch das Nichterscheinen an gebuchten Veranstaltungen entstehen, zu berechnen.

  • Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos

Bei den Veranstaltungen werden von vielen Teilnehmern Fotos oder Videos aufgenommen, die im Mitgliederbereich und ggfs. auch im Internet oder in klassischen Medien veröffentlicht werden. Wer nicht auf Fotos erscheinen möchte, kommuniziert dies bitte direkt bei der Veranstaltung und stellt sich bei Gruppenbildern nicht ins Bild. Im Einzelfall kann ein Bild, das bereits im Internet zu sehen ist, wieder gelöscht werden, wenn ein entsprechender Hinweis des Mitglieds vorliegt.

  • Beiträge und Abbuchung

Deine fälligen Mitgliedsbeiträge, sowie nicht vor Ort bezahlbare Veranstaltungskosten, werden aufsummiert und in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren rückwirkend am Anfang des folgenden Monats abgebucht. Nur wenn es sich um große Beträge handelt, wie z.B. bei Reisen oder teuren Theaterkarten, buchen wir nach Ankündigung per Email im Voraus ab. Werden Lastschriften von deiner Bank zurück gewiesen, belasten wir dir die von der Bank erhobenen Kosten.

5.           Kündigung und Verlängerung der Mitgliedschaft

5.1        Schnuppermitgliedschaft: 

Die Schnuppermitgliedschaft beträgt längstens 1 Monat und kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.

5.2.     Reguläre Mitgliedschaft: 

Die reguläre Mitgliedschaft beginnt mit dem Ende der Schnuppermitgliedschaft und kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsletzten gekündigt werden.

6.           Ausschluss

Freizeit am Niederrhein behält sich vor, Mitgliedern, die aus Sicht von Freizeit am Niederrhein nicht in die Gruppe passen, innerhalb der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen. Auch nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, Mitglieder fristlos von Freizeit am Niederrhein auszuschließen, die den Frieden der Gruppe stören, sich gruppenschädigend verhalten, im Innen- oder Außenverhältnis gegen die Interessen von Freizeit am Niederrhein verstoßen oder die Beiträge nicht bezahlt haben.

7.           Datenschutz

Die personenbezogenen Daten im Mitgliederbereich sind geschützt und nur für den Kontakt zwischen den Mitgliedern gedacht, z.B. für das Organisieren von Fahrgemeinschaften. Etwaiges Kopieren von Mitgliederdaten für anderweitige, insbesondere geschäftliche Zwecke untersagen wir hiermit und behalten uns eine strafrechtliche Verfolgung vor.

8.           Schlussbestimmungen

8.1        Verbraucherstreitbeilegung

              Freizeit am Niederrhein ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren gem. VSBG teilzunehmen.

8.2        Änderungen dieser AGB

              Freizeit am Niederrhein ist berechtigt diese AGB, mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten, mit Wirkung für die Zukunft zu Ändern.

8.3        Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, in solchen Fällen ggf. die unwirksame Bestimmung entsprechend dem Sinne dieses Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann.